Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Inhalt
  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Vertragsschluss
  3. § 3 Leistungsumfang
  4. § 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  5. § 5 Vergütung und Zahlung
  6. § 6 Laufzeit und Kündigung
  7. § 7 Nutzungsrechte
  8. § 8 Gewährleistung
  9. § 9 Haftung
  10. § 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
  11. § 11 Referenznennung
  12. § 12 Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Sehorz Lukas, vom Hofe Jannik GbR, handelnd unter SvH Consulting, Orlfing 1, 84405 Dorfen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Beratungs-, Automatisierungs-, Marketing- und Webleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich ein Werkerfolg vereinbart wurde.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen geeignete Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform; sie können zu einer Anpassung von Vergütung und Terminen führen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Zugänge zu Systemen, Konten und Werkzeugen sowie die Benennung einer entscheidungsbefugten Person.

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Verzögerungen, die auf unterbliebene oder verspätete Mitwirkung zurückgehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

§ 5 Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Wiederkehrende Leistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet, Projektleistungen nach Vereinbarung, üblicherweise anteilig bei Auftragserteilung und nach Abnahme.

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Kosten für Leistungen Dritter (z. B. Softwarelizenzen, Werbebudgets, Standortmieten für Displays) trägt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

Verträge über laufende Leistungen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Bei vereinbarter Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit möglich.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält an den vertraglich erstellten Arbeitsergebnissen mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.

Vorbestehende Werkzeuge, Vorlagen, Bibliotheken und Konzepte des Auftragnehmers verbleiben in dessen Eigentum; der Auftraggeber erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht, soweit dies für die Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist. Rechte an Leistungen Dritter richten sich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen.

§ 8 Gewährleistung

Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften mit der Maßgabe, dass der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt ist. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform und nachvollziehbar zu rügen.

Keine Mängel sind Beeinträchtigungen, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf unsachgemäße Nutzung oder auf Änderungen von Schnittstellen und Diensten Dritter zurückzuführen sind.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Referenznennung

Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nur nach dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen und dabei Name und Logo verwenden. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Ist der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz des Auftragnehmers zugleich ausschließlicher Gerichtsstand.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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